Fragen und Antworten
1. An wieviel Kalendertagen ist mein Schiff vermietet?
Im Rent-A-Ship-Businessplan gehen wir davon aus, dass ein Schiff ca. 10% im Jahr nicht fährt. Die Genossenschaft garantiert Mietzahlung für 365 – 53 = 312 Tage.
Die Zahl 312 ergibt sich wie folgt:
281 garantierte bezahlte Miettage, an denen man fahren muss
31 garantierte bezahlte Miettage/Flextage, an denen man fahren kann (oder auch nicht, wegen Auftrag abelhnen/Urlaub/Krankheit etc.)
Sind ausreichend Aufträge vorhanden, kann auch an 365 Tagen gefahren werden.
3. Kann man einen Auftrag ablehnen?
Die Genossenschaft ist an umsatzwilligen Mitgliedern interessiert, was die aktuelle Marktsituation auch erfordert. Laut Statuten ist es aber möglich einen Auftrag/Fracht abzulehnen. Jeder abgelehnte Auftrag wird von den 31 Flex-Tagen abgezogen. Sind die 31 Flex-Tage verbraucht, kann man zusätzlich unbezahlte Miettage in Anspruch nehmen.
4. Kann man eine Fahrtroute ablehnen?
Im Genossenschaftsvetrag werden die laut Schiffspapieren zulässigen Wasserstrassen eingetragen. Angaben über Ausschluss bestimmter Fahrtrouten werden berücksichtigt. Je mehr Einschränkungen aber vorgegeben werden, desto geringer sind die Einsatzmöglich-keiten als Mietschiff in der Genossenschaft. Auch hier gilt die 312-Tage-Regelung.
5. Kann man weiter bei seinem Treibstofflieferanten bunkern oder wird über die Genossenschaft zentral eingekauft?
Der Auftraggeber muss den Treibstoff für seinen Auftrag bezahlen. Man kann weiterhin beim eigenen qualitätsgeprüften Lieferanten beziehen oder über die Genossenschaft zu Großhandelsrabatt. Die Genossenschaft wird dem Auftraggeber an die CBRB-Tarife angelehnte Treibstoffe anbieten; alle gängigen Treibstoffe fallen darunter. Wird ein Schiff langfristig vermietet kann der Auftraggeber auf einem eigenen Lieferanten bestehen.
6. Mein Schiff verfügt nicht über Luken. Kann ich trotzdem Mitglied werden?
Selbstverständlich. Die Investition für Luken sind jedoch nicht unerheblich, deshalb erhalten Schiffe ohne Luken anstelle 0,50 EUR/Tonne/Tag nur 0,48 EUR/Tonne/Tag. Die Kürzung um 0,02 EUR basiert auf einer Abschreibungsdauer der Lukeninvestitionvon 10 Jahren.
7. Wir wollen keine Container fahren
Man kann Containerfrachtaufträge ablehnen – an maximal 31 Miettage/Flextagen. Auch hier gilt: es werden maximal 31 Tage für Auftrag ablehnen/Urlaub/Krank bezahlt.
8. Gibt es für schwere Steine oder Metall/Schrott eine Zusatzvergütung?
Wird der Genossenschaft ein solcher Auftrag erteilt, wird ein geeignetes Schiff innerhalb der Genossenschaft gesucht. Findet sich kein Schiff, wird der Auftrag zurückgegeben oder neu verhandelt. Die Gründe für eine Frachtverweigerung werden den Auftraggebern mitgeteilt.
9. Wie verhält es sich mit Überstunden?
Die Tagesmiete bdeutet 14 Fahr/Lade/Löschstunden. Überstunden müssen vorab mit dem Auftraggeber verhandelt werden; er erteilt seine Erlaubnis dazu auf der Website. Berechnete Überstunden werden in voller Höhe dem Mietschiff vergütet.
Zur Zeit besteht ein Preis pro Überstunde mit EUR 75,00 (laut NEA beträgt unser Preis somit 50% vom Tarif „Schiff ist wartend“). Der Tarif soll jeweils dem Markt angepasst werden. „Rent a Ship“ will Service bieten – deshalb der günstige Einstiegspreis.
10. Wie verhält es sich mit der Staffelung Tonnenmaß?
Vorläufig beträgt die Standardvergütung EUR 0,50 per Tonne am Tag auf 3,00 Meter—Tiefgang.
Zukünftig sollen kleinere Schiffe eine höhere Vergütung erhalten. Grundlage für die Standardvergütung war die untenstehende Berechnung der „Scheepvaartgilde“.
In Zeile 1 die Schiffstonnagen, dann die Tarife, die der Auftraggeber bezahlen muss, ganz unten die Vergütung an die Schiffe (Treibstoff- und Hafengeldfrei) jeweils per Tonne am Tag.
≤ 900 |
901-1100 |
1101-1300 |
1301-1500 |
1501-1700 |
1701-1900 |
≥1901 |
Für Kunden |
01. Mai |
1.00 |
0.95 |
0.90 |
0.85 |
0.80 |
0.75 |
40+ Tagen |
Jan 20 |
01. Okt |
01. Apr |
0.98 |
0.92 |
0.86 |
0.80 |
30-40 Tagen |
Jan 30 |
Jan 20 |
Jan 13 |
01. Jun |
0.99 |
0.92 |
0.85 |
20-30 Tagen |
Jan 40 |
Jan 30 |
Jan 22 |
Jan 14 |
01. Jun |
0.98 |
0.90 |
10-20 Tagen |
Jan 50 |
Jan 40 |
Jan 31 |
Jan 22 |
Jan 13 |
01. Apr |
0.95 |
-10 Tagen |
95 |
90 |
85 |
80 |
75 |
70 |
65 |
für das Schiff |
Es ist unter Umständen sinnvoll, für kleinere Schiffe eine eigene Genossenschaft zu gründen, um deren Belange besser berücksichtigen zu können.
11. Wirken sich mehr als 31-Liege-Tage auf die Vergütung aus?
Jedes Mitglied der Genossenschaft hat Anspruch auf 312 bezahlte Miettage pro Jahr. Davon können 31 bezahlte Tage für Ablehnen Auftrag/Urlaub/Krankheit beansprucht werden. Werden mehr als 31 Tage beansprucht, erfolgt für diese keine Bezahlung mehr. Diese stellen dann eigenes Risiko dar. Fremdaufträge darf man laut Genossenschaftsvertrag in der Still-Liege-Zeit nicht annehmen. Wir gehen aber davon aus, dass die Mitglieder der Genossenschaft sowieso alle fahren wollen.
Der Zusatzgewinn ist ein großer Topf, der an die Mitglieder ausgeschüttet wird. Jedes vermietete Schiff erhält den Zusatzgewinn aus seiner Vermietung direkt gutgeschrieben. Je mehr Tage man fährt, desto mehr Gewinn.
12. Hat leichtes Material Auswirkungen auf den Tagespreis?
Die Tagesmiete ist auf 3,00 Meter-Tiefgang berechnet; es gibt hier also kein Problem. Wenn der Auftrag nur 100 Tonnen umfasst, erhält man trotzdem die Tagesmiete.
13. Wieviel Stunden pro Tag muss man fahren?
Man ist an den Auftraggeber in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr vermietet. Die Mietzeit beträgt innerhalb dieser Periode 14 Stunden. Ist Laden/Löschen/Fahren vor 06:00 Uhr und nach 22:00 Uhr vom Auftraggeber gewünscht, sind dies Überstunden.
14. Kann jemand, der von Anfang an viele Einschränkungen angibt, trotzdem Mitglied werden?
Mit oder ohne Einschränkungen – nach 31 verweigerten Miettagen/Flextagen erhält man keine Bezahlung mehr für weitere Tagesausfälle. Nach Gründung der Genossenschaft soll ein „Aufnahmekomittee“ eingesetzt werden, das über solche Ausnahmen/Wünsche etc. beschliesst und evtl. auch eine Mitgliedschaft ablehnt.
15. Wie hoch ist mein Mietvergütung?
Die Genossenschaft bezahlt auf 3,00 Meter Tiefgang pro Tag/Tonne 0,50 EUR für Schiffe mit Ladeluken und 0,58 EUR für Schiffe ohne Ladeluken. Jeweils Treibstoff- und Hafengeldfrei und garantiert 312 bezahlte Miettag, von denen man 31 Tage für Urlaub/Krankheit/Auftrag ablehnen verwenden kann. Mehr Miettage sind möglich, werden aber nicht garantiert.
16. Ist die Tagesmiete Maschinenkammer-frei?
Die Tagesmiete ist Treibstoff- und Hafengeldfrei. Die übrigen Kosten wie Fett, Schmieröl, Filter etc. gehen zu Lasten des Schiffes.
Jedes Genossenschafts-Schiff wird/muss sich mit einem Treibstoffverbrauchsmesser ausrüsten. Die Genossenschaft bezahlt die Rechnung der Treibstofflieferanten für den festgestellten Verbrauch eines Auftrags. Der Auftraggeber erhält dies weiterberechnet plus 10% Aufschlag für Treibstoff Bugruder und Generatoren.
17. Zieht die Genossenschaft Provison für Aufträge Tagesmiete ab?
Die Genossenschaft rechnet nur tatsächlich entstandene Kosten ab. Kein Provison !
Die Kosten für Büro/Personal usw. werden anteilig von der Gewinnverteilung an die Mitglieder einbehalten. Es handelt sich um einen kalkulierten Betrag von ca. EUR 334,000 für diese Kosten. Bei einem kalkulierten Umsatz von ca. 60 Mio. EUR stellt das 0,5% dar – extrem viel weniger als die üblichen 5% Provision.
18. Wann erhalte ich mein Geld?
Die erste Mietzahlung erfolgt 21 Tage nach Beginn der Mitgliedschaft bei der Genossen-schaft. Dadurch ergibt sich eine bessere Anfangsliquidität für die Genossenschaft . Danach wird wöchentlich bezahlt.
Die Genossenschaft erstellt wöchentlicheine Übersicht über alle Aufträge und wie sie an die Mitglieder verteilt wurden. Diese Aufstellung wird per Mail an die Mitglieder gesandt. Sie ist ebenfalls online auf der Website zu sehen.
19. Wie sieht es mit der Verteilung „Mehrgewinn Schiff“ aus?
Der Gewinn wird exakt je Schiff ermittelt und ausgezahlt. Mehr Fahrtage, mehr Überstunden, mehr Extras ergibt mehr Gewinn zusätzlich zur Tagesmiete.
Wird ein 110-Meter-Schiff für EUR 1.500 weitervermietet (höchste Rabattstaffel), bedeutet dies einen Tagesgewinn von EUR 118,00. Oder: Miete von der Genossenschaft = EUR 1.250 + EUR 118,00 Gewinn im geringsten Fall = gesamt für das Schiff EUR 1.368 pro Tag.
Im besten Fall – bei kurzer Mietdauer wird das Schiff für EUR 2.000 weitervermietet, was dann eine Auszahlung an das Schiff von EUR 1.868 pro Tag bedeutet.
Jedes Genossenschaft-Schiff hat Anspruch auf 312 bezahlte Miettage für Urlaub/Krankheit/-Auftrag ablehnen. Umgerechnet auf alle Schiffe bedeutet dies, dass ca. 10% aller Schiffe stilliegen. Aber selbst an diesen Tagen erzielt das Schiff einen Mehrgewinn von EUR 125 pro Tag zusätzlich zur Miete.
Die Gewinnauszahlung erfolgt alle 3 Monate. Die Genossenschaft wird ihre Mitglieder aber auffordern, die Gewinnauszahlung für 3 oder 6 Monate in der Genossenschaft zu belassen, damit die Zinsverpflichtung für den Kredit nicht zu hoch wird.
20. Wie wird entschieden, wer fährt und wer nicht fährt? Muss man still liegen?
Die Genossenschaft geht davon aus, dass jedes Schiff möglichst viel fahren will und wird entsprechend Aufträge anbieten. Ob man fährt oder nicht bestimmt jedes Schiff selbst.
Man kann an 31 Tage nicht fahren (Urlaub/Krankheit/Auftrag ablehnen), die auch vergütet werden. Man kann danach noch weitere Tage still liegen – diese werden dann nicht mehr vergütet. Die Genossenschaft will Transportsicherheit und Kontinuität bieten und verlangt dies entsprechend von ihren Mitgliedern.
21. Ich lade tiefer als 3,00-Meter-Tiefgang?
Der Mindestvermietpreis ist auf 3,00-Meter-Tiefgang ausgelegt. Bei mehr Tiefgang erfolgt ein Aufpreis von 0,25 EUR pro geladener Tonne; dies wird als Gewinn an das Schiff ausbezahlt.
22. Wie lange gilt mein Mietvertrag bei der Genossenschaft?
Der Vertag wird für 1 Jahr ab Vertragsbeginn abgeschlossen. Der Vertrag ist in dieser Zeit nicht kündbar. Bei Vertragsbruch erfolgt eine Konventionalstrafe.
23. Wie ist die Kündigungsfrist?
2 Monate vor Ablauf des Vertrages, per Einschreiben.
24. Was passiert, wenn ich das Schiff verkaufe?
Auch wenn das Schiff verkauft wird, muss die restliche Vertragslaufzeit erfüllt werden. Dies kann durch Vertragsübernahme durch den neuen Eigentümer oder durch direkten Neuvertrag mit dem neuen Eigentümer geschehen.
25. Was kostet die Mitgliedschaft in der Genossenschaft?
Es wird ein Eintrittsbetrag von 1,00 EUR pro Tonne Ladegewicht (laut Eichschein) erhoben. Bei Vertragsende/Austritt wird der Beitrag zurückerstattet. Der Beitrag wird also sinngemäß der Genossehschaft geliehen. Durch den Eintrittsbeitrag sollen unseriöse Mitglieder abgeschreckt werden.
26. Wann startet die Genossenschaft?
Die erste Genossenschaft wurde bereits gegründet, nachdem ca. 160 Schiffe eine Absichtserklärung abgegeben hatten. Dieser Absichtserklärung muss jetzt der Genossenschaftsvertrag folgen. Laut Kartellamt dürfen nicht mehr als 500.000 Tonnen in einer Genossenschaft vertreten sein. Es wird also bald eine 2. Genossenschaft gegründet werden.
Wenn alle Formalitäten wie Registereintrag, Finanzierung, Verträge erledigt sind, kann die Genossenschaft auch offiziell starten – d.h. Aufträge annehmen.
27. Wer kann Mitglied werden?
Die Mitglieder der Genossenschaft werden ein „Aufnahmekomittee“ bestimmen, dass für die Aufnahme zuständig ist. Kriterien für eine Aufnahme sind:
Das Schiff ist mit allen gesetzlichen und notwendigen Zertifikaten versehen.
Der Eigentümer muss die Ziele und Ideen der Genossenschaft unterstützen
Wir erwarten einen Kundenservice-orientierten Eigentümer.
Alle Nationalitäten sind willkommmen.
Wir erwarten, dass der Schiffer die Auftragsverteilung respektiert.
Vor Vertragsbeginn müssen die Fahrgebiete des Schiffes bekanntgegeben werden.
Vor Vertragsbeginn müssen ausgeschlossene Ladungen bekanntgegeben werden.
Falls eine Genossenschafts-Zertifizierung erfolgt, muss der Schiffer an dieser selbst mitwirken.
Der Schiffer verpflichtet sich, ein Track- und Tracing-System zu installieren und erteilt die Erlaubnis zur Weitergabe dieser Daten an den Auftraggeber.
Der Schiffer verpflichtet sich einen Treibstoffverbrauchsmesser zu installieren, der verbunden mit dem Track- und Tracing-System online bedient werden kann.
Wir erwarten einen milieufreundlichen Schiffsbetrieb
Das Schiffspersonal sollte in Deutsch und Englisch kommunizieren können.
Das Schiff weist eine Versicherung nach.
Eine Aufnahme in die Genossenschaft erfolgt pro Schiff und nicht für eine Firma mit mehreren Schiffen.
28. Ich bin mit der Ablehnung meiner Mitgliedschaft nicht einverstanden?
Gegen die Entscheidugn des „Aufnahmekomittees“ kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser wird dann von einem Genossenschafts-Gremium geprüft. Das Gremim besteht aus Sachkundigen, die von der Genossenschaft benannt werden.
29. Wer ist mein Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist dieGenossenschaft, die das Schiff an Kunden weitervermietet. Diese Kunden können sowohl Befrachter als auch Verlader sein.
30. Was bezahlen die Kunden für ein Schiff?
Mietpreistabelle |
(Beispiel 110-Meter-Schiffe) |
||
|
|
|
|
Anzahl Tage |
Tagespreis |
cent per t/Tag |
Rabatt in % |
0-10 Tage |
2000 |
80 |
0 |
10-20 Tage |
1875 |
75 |
6.25 % |
20-30 Tage |
1750 |
70 |
1.5 % |
30-40 Tage |
1625 |
65 |
18.75% |
40+ |
1500 |
60 |
25% |
Bei längerer Mietdauer setzt sich der Mindest-Vermietpreis pro Tag von EUR 1.500 wie folgt zusammen:
Miete für das Schiff EUR 1.250,00
10%-Anteil für still liegen EUR 125,00
Verwaltungsanteil EUR 7,00
Gewinnanteil Schiff EUR 118,00
Die Mietpreise pro Schiff sind so berechnet, dass ein gesunder Boden vorhanden ist, man sich aber mit Einsatz bis zur Decke strecken kann. Die gestaffelten Vermietpreise sollen ein Anreiz für die Auftraggeber sein, längere Mietperioden zu beauftragen. Der Rabatt kann bis zu 25% betragen.
Die Tarife werden monatlich durch die Mitglieder der Genossenschaf neu oder angepasst festgelegt. Wünscht ein Auftraggeber einen langfristigen Mietvertrag, wird unter den Mitgliedern der Genossenschaft das Schiff ausgesucht, das diesen langfristigen Auftrag annehmen will.
31. Was halten die Befrachter/Verlader von “Rent a Ship”? Und ist das System kundenfreundlich?
Wir erwarten in den ersten beiden Monaten eine abwartende Haltung seitens der Befrachter/Verlader. Es ist Neuland, ein Schiff für alle Art Reisen/Aufträge in Tagesmiete zu nehmen, anstelle des bisher üblichen Festpreises. Aber das System hat Vorteile: Hin- und Rückladungen können günstiger ausgeführt werden, Lade- und Löschzeiten werden strikter eingehalten. Die Tagesmiete mit eindeutigen Preisen kann im Endeffekt sogar günstiger sein, als die gewohnte Preisstruktur. Nach ein paar Wochen der Zusammenarbeit werden die Auftraggeber die Vorteile von „Rent a Ship“ erkannt haben.
Die Genossenschaften werden den freien Markt nicht beeinflussen, da die Rent a Ship-Schiffe keinen mit dem freien Markt vergleichbaren Preis haben. Auch Befrachter/Verlader könnten in Spitzenzeiten (viel Fracht, wenig Wasser) von den festen Tagespreisen profitieren. Dies soll vor allem Verlader dazu animieren, mehr Transport von der Strasse aufs Wasser zu verlegen.
32. Wann wird die Genossenschaft die Arbeit aufnehmen?
Nachdem die vorgebenen Anzahl von Schiffen (ca. 160 bis 200) oder Tonnen (maximal 500.000) eine Absichtserklärung unterzeichnet haben, wird die erste Genossenschaft gegründet. Im aktuellen Fall ist dies bereits geschehen.
Ist die Genossenschaft gegründet, soll eine Informationsbroschüre mit Beschreibung der Genossenschaft, ihrer Arbeit, Service und Ziele sowie Vorstellung Businessplans und Mietpreistabelle an alle bekannten Befrachter/Verlader zugestellt werden.
Großunternehmen an Befrachtern/Verladern werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Zusätzlich soll über die Presse mehr Publizität erreicht werden.
33. Wie funktioniert das Track und Tracing-System und der Treibstoffverbrauchs-messer?
Auf jedem Schiff wird ein Gerät mit einer GSM-Karte und einem GPS-System installiert. Verbunden mit dem Bordcomputer kann es jederzeit die aktuelle Position an das Rent a Ship-System übermitteln. Zusätzlich wird der Treibstoffverbrauch online eingetragen. All diese Angaben sind über das System transparent und auch für alle anderen Genossen-schaftsmitglieder sichtbar.
Transparenz und Klarheit ist eine Grundlage für einen erfolgreichen Start der Genossen-schaft. Jeder Auftraggeber eines Schiffes erhält die seinen Auftrag betreffenden Daten aus dem Track und Tracing-System und dem Treibstoffverbrauchsmesser. Nicht alle Auftraggeber erhalten alle Daten – nur die jeweils ihren Auftrag betreffenden.
Die Installation des Track und Tracing-Systems und des Treibstoffverbrauchsmessers auf allen Genossenschaftsschiffen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb werden am Anfang die notwendigen Daten per Mail vom Schiff an die Genossenschaft übermittelt.
34. Was passiert, wenn keine Aufträge an die Genossenschaft erteilt werden?
Im Businessplan sind wir davon ausgegangen, dass im ersten Monat 50% der Genossen-schaftsschiffe still liegen, im zweiten Monat nur noch 25%. Wir sind konkret davon aus-gegangen, dass wir zu Anfang „auf der Reservebank“ sitzen, da die Menschen - Befrachter/ Verlader - sich erst an das neue System gewöhnen müssen und diesem am Anfang kritisch gegenüberstehen. Aber auf Dauer sollten auch die Befrachter/Verlader die Vorteile des neuen Systems erkennen und für sich einsetzen.
Das System „Rent a ship“ ist auf Kundenfreundlichkeit, Dauerhaftigkeit und Preis-Transparenz aufgebaut. Sollte wider Erwarten die Genossenschaft durch die Befrachter/-Verlader boykotiert werden, stellt dies eine Art „Preisabsprache“ (unlauterer Wettbewerb) dar und darüber werden Gerichte entscheiden müssen.
35. Wie hoch ist das finanzielle Risiko der Genossenschaft bzw. derer Mitglieder?
Der Businessplan stützt sich auf 3 Faktoren, welche die notwendigen Gelder einbringt, um den Mitgliedern der Genossenschaft die garantierten Tagesmieten zu zahlen:
1. die Mitgliedsbeiträge zur Genossenschaft ca. 400.000 EUR
2. Bank-Finanzierung durch Abtretung von 60% Debitoren-Forderungen
Bei einem geschätzten Jahresumsatz von ca. 60 Mio. EUR sind unbezahlte Debitoren-Rechnungen in Höhe von ca. 2 Mio. EUR schnell entstanden. Durch die Finanzierung über die 60%-Abtretung steht ein Betrag von ca. 1,2 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Anlaufkosten, um die Mieten für alle Schiffe zu decken - obwohl im ersten Monat nur 50% und im zweiten Monat noch 25% der Schiffe nicht weitervemietet wurden - sollten dennoch die ca. 1,6 Mio. EUR Anfangskapital nicht überschreiten.
Nach der Anlaufzeit gehen wir von einer durchschnittlichen Vermietung von 90% aller Schiffe einer Genossenschaft aus. Für die restlichen 10% still liegender Schiffe ist die Finanzierung auf jeden Fall ausreichend.
Sollte die kalkulierte Anlaufphase länger dauern oder weniger Aufträge als erwartet erteilt werden, könnten die Mitglieder z.B. einen reduzierten Tagesmietpreis für still liegende Schiffe beschließen.
3. Zahlungsfrist
Die erste Zahlung von Tagesmiete an die Genossenschaftsmitglieder erfolgt 21 Tage nach Beginn der Mitgliedschaft. Die Auftraggeber haben jedoch eine Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen; berechnet wird jeweils nach einer Woche Mietdauer. Dadurch ist ebenfalls genügend Geldfluß vorhanden.
Sollte die Genossenschaft wider Erwarten mißlingen, ist das finanzielle Risko der Mitglieder gering: die Einlage/Mitgliedsbeitrag der Genossenschaftsmitglieder ist gesichert und wird bei Auflösung zurückbezahlt.
Bis zur Auflösung der Genossenschaft bereits entstandene Unkosten für Büromiete, Personal usw. sollten für 2 Monaten nicht mehr als 55.000 EUR betragen. Diese Summe wird durch die Anzahl der Genossenschaftsmitglieder geteilt und von der Rückzahlung des Mitgliedsbeitrag einbehalten.
Beispiel: aufgelaufene Kosten EUR 55.000 geteilt durch 160 Mitglieder ergibt EUR 250,00 Einbehalt pro Mitglied.
36. Ist noch Raum für Unternehmerschaft der Genossenschaftsmitglieder?
Ja! Geht man davon aus, dass nach der Anlaufsphase des Systems „Rent a Ship“ eine gute Plazierung am Markt und ausreichend Aufträge errreicht. Dadurch erhält ein Genossen-schaftsmitglied bzw. das Schiff sicher mehrere Auftrags-Angebote gleichzeitig. Hier ist natürlich wieder die Unternehmerschaft gefragt: welcher Auftrag ist rentabler für mein Schiff? Für welche Fahrzeit/Fahrstrecke ist mein Schiff besser geeignet?mit welcher Ladung kenne ich mich besser aus? Schlußendlich ist eine kundenfreundliche und verlässliche Abwicklung eines Auftrages ohne Untenehmerschaft nicht durchführbar.
37. Muss ich mich aktiv in der Genossenschaft betägigen?
Selbstverständlich ist eine aktive Mitgliedschaft notwendig – Informationsaustausch bei Mitgliederversammlungen, kontinuierliche Übermittlung der auftragsbezogenen Daten und Kooperationsbereitschaft nach allen Seiten sollte selbstverständlich sein.
Eine Übernahme von Vorstandsarbeit ist absolut freiwillig. Eine Unterstützung/Arbeitseinsatz bei der Büroarbeit durch die Mitglieder ist geplant und wird z.B. bei rotierendem System nicht mehr als 1 Woche alle 2 Jahre der Fall sein, abhängig von der Grösse einer Genossen-schaft.
Die modernen Kommunikationsmittel machen es möglich, von unseren Mitgliedern ständig tagesaktuellen Informationen zu erhalten. Dadurch soll die Genossenschaft auch transparent für ihre Mitglieder sein, ohne die eine Genossenschaft gar nicht möglich wäre.
38. Warum wird „Rent a ship“ erfolgreich sein?
- es sorgt für einen stabilen Markt
- es bietet Service für Befrachter/Verlader
- das Konzept „Tagesmiete“ ist neu für den Markt
- es bietet klare, fast kostendeckende Miettarife für die Genossenschaftsmitglieder
- nur bei ausreichend Interessenten/Mitgliedern wird die erste Genossenschaft gegründet – eine Erfolgsgarantie
- Befrachter/Verlader werden als Partner respektiert
- trotz Genossenschaft ist ein großes Maß Unternehmerschaft notwendig
- „Rent a ship“ ist bestens geeignet, um langfristige oder Großaufträge abzuschließen, die Auftragssicherheit für beide Seiten bieten.
- bietet mehr Service als andere Schiffe
- der freie Markt bleibt erhalten
- freigegeben durch die Europäische Wettbewerbskommission
- die erforderliche Frachtraumreserve wird geregelt
- warten auf das Steigen von Frachtpreisen oder Frachtaufkommen ist nicht sinnvoll
- gibt es andere Alternativen?